Anwalt bei Scheidung in Nordhorn –
Vom Trennungsjahr bis hin zum Unterhalt umfassend beraten und vertreten.
Eine Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Neben der Ernüchterung über die verlorene Liebe und Lebensgemeinschaft sind viele organisatorische Verpflichtungen äußerst belastend. Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an unsere Kanzlei in Nordhorn für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Vor dem Familiengericht, das die Scheidung durchführt, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.

Zeitlicher Rahmen einer Scheidung – Ihr Anwalt informiert
Wollen ein Ehegatte oder beide Parteien sich scheiden lassen, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Anschließend kann die Scheidung erfolgen, sofern beide ehemalige Partner einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn die Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen. Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein. Leben beide Partner bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das das Gesetzt die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung vor, auch wenn eine Partei nicht einwilligt. Liegt ein Härtefall wie etwa Gewalttätigkeit vor, kann eine Scheidung vorzeitig durchgeführt werden.
Scheidung und Unterhalt
Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommt dem Thema Unterhaltsrecht eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder die Schule besuchen oder studieren. Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen. So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Sobald Kinder drei Jahre alt sind, kann der betreuenden Person zumindest eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden.
